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Aufsichtsrat beschließt Sanierung des Hallenbades Westerholt

Aufsichtsrat beschließt Sanierung des Hallenbades Westerholt

Lesedauer: ca. 3 Min. | Text: _Redaktion _RDN

Im Mai 2021 kam die Förderzusage für die Sanierung des Hallenbades Westerholt aus Berlin, jetzt hat der Aufsichtsrat der Hertener Stadtwerke die Modernisierung offiziell auf den Weg gebracht.

Bundesprogramm ermöglicht Förderung von Sanierungskosten – Zukunftsperspektive für Schul- und Vereinssport

Im Mai 2021 kam die Förderzusage für die Sanierung des Hallenbades Westerholt aus Berlin, jetzt hat der Aufsichtsrat der Hertener Stadtwerke die Modernisierung offiziell auf den Weg gebracht. Die Fördersumme von drei Millionen Euro Bundesmitteln kann damit in die Renovierung des Bades fließen, das in erster Linie dem Schul- und Vereinssport in Herten dient. Voraussichtlich im Mai 2023 starten die Arbeiten.

Die aktuellen Planungen gehen von einer Gesamtsumme von rund 9 Millionen Euro für die Erneuerung des Hallenbades aus. 3 Millionen € fließen aus Mitteln des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ (SJK) in das Projekt, die Stadt Herten wird einen Eigenanteil von rund 0,3 Millionen Euro tragen. Den verbleibenden Rest übernehmen die Hertener Stadtwerke als Betreiber des Bades.

Das Hallenbad Westerholt, das im Jahr 1974 eröffnet wurde, wird seit 1990 von den Stadtwerken betrieben. Die Sanierung des Hallenbades bietet eine wichtige Zukunftsperspektive für den Schul- und Vereinssport in Herten. Durch die Kernsanierung wird die Funktionalität des Bades erhalten, das neue Bad wird aber auch allen aktuellen Anforderungen an Klima- und Energieeffizienz und Barrierefreiheit gerecht werden. „Das Hallenbad Westerholt ist ein wichtiger Standort für Schulen und Vereine“, erklärt Bürgermeister und Aufsichtsratsvorsitzender Matthias Müller. „Aus diesem Grund freue ich mich sehr, dass wir nun den Weg für die Modernisierung des Bäder-Standorts in Westerholt in den städtischen Gremien geebnet haben.“

Die Planungen für das neue Hallenbad Westerholt sehen neben Energieeffizienz und Barrierefreiheit eine weitere Neuerung vor. Das Bad wird nicht nur weiterhin mit einem wettkampfgerechten 25 Meter-Schwimmerbecken inklusive Hubboden ausgestattet. Der Plan sieht zudem die Umsetzung eines neuen Kursbeckens vor. Dieses bietet - ebenfalls mit einem Hubboden ausgestattet - zusätzliche Nutzungsmöglichkeiten für Schulen und Vereine. Stadtwerke-Geschäftsführer Thorsten Rattmann betont in diesem Zusammenhang den engen Austausch mit den Hallenbad-Nutzergruppen: „Uns war dieser Austausch sehr wichtig. Wir haben die Schulen und Vereine von Anfang an in die Planungen eingebunden. Anmerkungen und Diskussionsbeiträge sind in die Arbeiten des Architekten eingeflossen.“

Wie sieht der weitere Zeitplan aus? Nach dem Aufsichtsratsbeschluss können die Bauunterlagen nun beim städtischen Bauordnungsamt, beim Projektträger Jülich und der Oberfinanzdirektion Münster eingereicht werden. Nach aktuellem Stand sollen die Rückbauarbeiten im Hallenbad voraussichtlich im Mai starten. Die Fertigstellung des neuen Hallenbades Westerholt ist für Ende 2024 vorgesehen. Um den Schulen und Vereinen den Schwimmsport auch während der Umbauphase zu ermöglichen, werden ihre Nutzungszeiten im Freizeitbad Copa Ca Backum ausgeweitet.

Über das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“

Das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ (SJK) unterstützt Städte und Gemeinden deutschlandweit beim Erhalt ihrer sozialen Infrastruktur. Es wurde erstmals im Jahr 2015 aufgelegt. Bis 2021 hat der Bund insgesamt 1,54 Mrd. Euro zur Verfügung gestellt. Rund 900 Projekte wurden für eine Förderung ausgewählt, gut 750 Projekte davon betreffen Sportstätten. Im Fokus stehen das soziale Miteinander und der Klimaschutz. Gefördert werden investive Maßnahmen – Sanierungen und in Ausnahmefällen auch Ersatzneubauten – mit besonderer regionaler und überregionaler Bedeutung sowie sehr hoher Qualität im Hinblick auf ihre energetischen Wirkungen und Anpassungsleistungen an den Klimawandel. Die Projekte sind außerdem von beachtlicher Bedeutung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die soziale Integration in der Kommune. Seit 2022 wird das Programm aus dem Klima- und Transformationsfonds finanziert und mit einem deutlicheren Fokus auf die energetische Sanierung der zu fördernden Einrichtungen fortgeführt.

Über das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) wurde mit Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 8. Dezember 2021 errichtet. Dazu wurden die Zuständigkeiten für Bauwesen, Bauwirtschaft und Bundesbauten, für Stadtentwicklung, Stadtentwicklungsprogramme und Wohnen sowie für Raumordnung, Regionalpolitik und Landesplanung aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern und für Heimat übertragen. Das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ (SJK) fällt seit der Neugründung des BMWSB in dessen Zuständigkeit.

Info Hertener Stadtwerke
Hertener Stadtwerke

Herner Straße 21
45699 Herten

hertener-stadtwerke.de

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