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Mehr Schutz vor Fehlern und Fakeshops
Foto: RDN/KI

Mehr Schutz vor Fehlern und Fakeshops

Lesedauer: ca. 1 Min. | Text: _Redaktion _RDN

Ein Tippfehler im Namen oder eine falsche IBAN – bisher konnten kleine Fehler dazu führen, dass Geld den falschen Weg nahm. Künftig verpflichtet eine regulatorische Vorgabe der EU alle Banken und Sparkassen im SEPA-Raum dazu, bei Überweisungen die Übereinstimmung von Name und IBAN zu prüfen.

Innerhalb weniger Sekunden erhält der Kunde dann eine Rückmeldung, ob beides zusammenpasst. Damit sinkt das Risiko von Fehlbuchungen erheblich. Die Neuerung schützt gegen Betrug und fehlerhafte Zahlungen.

Bei Einzelüberweisungen ist die Empfängerüberprüfung für alle verpflichtend, für Privatkunden auch bei Sammelüberweisungen. Nur Firmenkunden können bei letzteren entschieden, ob sie die Prüfung nutzen möchten. Besonders wichtig wird dabei die korrekte Schreibweise des Empfängernamens. Abweichungen können Zahlungen verzögern oder sogar verhindern. Deswegen sollten Firmen ihre Kunden im Zweifel auf den richtigen Kontoinhaber bzw. Zahlungsempfänger hinweisen. So profitieren alle von einem zusätzlichen Schutzschild gegen falsche Rechnungen, Fakeshops, Tippfehler und Fehlbuchungen. Und noch etwas ändert sich ab Oktober. Eine fällige Rechnung kurz vor Mitternacht oder ein spontanes Geschenk am Feiertag? Echtzeitüberweisen machen dies schon seit einiger Zeit möglich.

Ab Oktober können sie nicht mehr nur im Online-Banking und in der App vorgenommen werden, sondern auch am Selbstbedienungsterminal. Zudem lassen sich Echtzeitüberweisungen erstmals auch als Terminüberweisung oder minutengenauer Dauerauftrag einrichten – rund um die Uhr, ohne Betragsgrenze und ohne Mehrkosten. Kurz gesagt: Ab Oktober 2025 beginnt ein neues Kapitel im bargeldlosen Bezahlen – geprägt von noch mehr Sicherheit und deutlich mehr Komfort.

Info
Sparkasse Vest Recklinghausen

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