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Umsetzung der Energiepreisbremsen

Umsetzung der Energiepreisbremsen

Lesedauer: ca. 2 Min. | Text: _Redaktion _RDN

Hertener Stadtwerke: Preisbremsenregelung kommt hauptsächlich beim Gas zum Tragen.

Um die Belastung der Energie- und Wärmekunden angesichts der stark gestiegenen Energiepreise zu dämpfen, hat die Bundesregierung Ende 2022 Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme auf Grundlage des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes (EWPBG) und des Strompreisbremsengesetzes (StromPBG) beschlossen. Ab März werden die Entlastungen umgesetzt.

Nachdem der Staat Kostenerstattungen für Gas und Wärme für den Monat Dezember 2022 übernommen hat, hat ab März 2023 die Strom-, Gas- und Wärmepreisbremse Gültigkeit. Rückwirkend erhalten Kundinnen und Kunden ab März somit auch eine Entlastung für die Monate Januar und Februar 2023.

Bei den Hertener Stadtwerken kommt die Preisbremse hauptsächlich beim Gas zum Tragen, da die Preise hier leicht über dem gesetzlich vorgegebenen Preisbremsen-Niveau liegen. Im Bereich Strom und Fernwärme bewegen sich die Hertener Stadtwerke überwiegend unter den Preisdeckeln, so dass die Preisbremsen nur in Einzelfällen Anwendung finden. Alle Kundinnen und Kunden, bei denen die Preisbremse zu einer Entlastung führt, erhalten im März eine entsprechende Benachrichtigung. Diese beinhaltet Informationen über den neuen gesenkten Monatsabschlag.

Die Entlastung der Preisbremse im Detail: Für private Haushalte und kleine Unternehmen wird eine Grundmenge von 80 Prozent des bisherigen Jahresverbrauchs vom Staat subventioniert. Beim Gas ist der Arbeitspreis bei 12 Cent, für Fernwärme bei 9,5 Cent und für Strom bei 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt (jeweils Bruttowerte, inklusive aller Steuern, Abgaben, Umlagen und Netzentgelte). Wie hoch die Entlastung ausfällt, hängt vom gültigen Arbeitspreis und dem Verbrauch in der Vergangenheit ab. Wer mehr als 80 Prozent der bisherigen Energie verbraucht, zahlt für jede zusätzliche Kilowattstunde den vereinbarten Vertragspreis.

Vorerst ist die Dauer der Energiepreisbremsen auf ein Jahr bis 31. Dezember 2023 begrenzt, kann von der Bundesregierung bei Bedarf jedoch um weitere vier Monate bis zum 30. April 2024 verlängert werden. Wer noch einen laufenden Vertrag mit weniger als 12 (Gas), 40 (Strom) oder 9,5 (Wärme) ct/kWh hat, zahlt diesen vereinbarten Preis. Der Grundpreis und andere Preisbestandteile bleiben von den Preisbremsen unberührt.

Die stark gestiegenen Energiepreise sind eine große Herausforderung. Mit den Unterstützungsleistungen der Preisbremsen werden die Kosten zwar spürbar reduziert, im Vergleich zu früheren Jahren jedoch hoch bleiben. Deshalb lohnt es sich auch weiterhin, Energie einzusparen. Je mehr Kundinnen und Kunden sparen, desto stärker profitieren sie von der Preisbremse. Tipps zum Energiesparen findet man unter www.hertener-stadtwerke.de/energiesparen. Zudem sind unter www.hertener-stadtwerke.de/preisbremsen die wichtigsten Fragen und Antworten rund um die Energiepreisbremsen zusammengefasst.

Das Beratungsteam im Kundenzentrum (Jakobstr. 6) beantwortet montags bis freitags alle Fragen gerne persönlich. Das Kundenzentrum hat montags, dienstags, donnerstags und freitags von 9 bis 13 Uhr geöffnet, von 14 bis 17 Uhr sind an diesen Tagen Beratungen nur nach vorheriger Terminabsprache möglich. Am Mittwoch ist das Kundenzentrum durchgehend von 9 bis 17 Uhr geöffnet. Zudem sind die Hertener Stadtwerke telefonisch unter der Service-Hotline 02366/307-123 und der E-Mail kundenservice@herten.de erreichbar.

Info Hertener Stadtwerke
Hertener Stadtwerke

Herner Straße 21
45699 Herten

hertener-stadtwerke.de

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